Ambulant Unterstütztes Wohnen (AUW)

Unterstützung für Menschen mit seelischer oder psychischer Beeinträchtigung

In der eigenen Wohnung zu leben bedeutet
Geborgenheit, Sicherheit, Selbstständigkeit und
Unabhängigkeit.

Auch Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen, wollen
weitgehend selbst bestimmen, wie sie leben. Dabei kann das Ambulant
Unterstützte Wohnen (AUW) eine große Hilfe sein.

·    Sie möchten alleine oder gemeinsam mit Partner/in wohnen?
·    Sie möchten wieder oder weiterhin selbstständig wohnen?
·    Sie haben eine oder mehrere geistige oder seelische Beeinträchtigungen?
·    Sie brauchen jemanden, der zuhört?
·    Sie brauchen Unterstützung und Hilfe?

Wir können Ihnen in verschiedensten Lebenslagen

und Bereichen helfen:

    ·    bei der Einrichtung und beim Umzug in die eigene Wohnung
    ·    den Haushalt eigenständig zu führen (Kochen, Putzen, Wäschewaschen,
         Einkaufen)
    ·    Ämter- und Behördengänge zu regeln / zu begleiten
    ·    bei Antragsstellungen und im allgemeinen Schriftverkehr
    ·    bei der Regelung finanzieller Angelegenheiten
    ·    eine geeignete Ausbildung und Arbeit zu finden
    ·    Arzt- und Therapeutentermine wahrzunehmen
    ·    Kontakt mit gesetzlichen Betreuern zu halten
    ·    bei der Tages- und Freizeitgestaltung und auch bei Gruppenaktivitäten
    ·    soziale Kontakte herzustellen / aufrecht zu halten (Nachbarschaft, Familie, Freunde,
         Partnerschaft, Kollegen)
    ·    in schwierigen Lebenssituationen, Konflikte und Krisen zu bewältigen
    ·    bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven


Wir unterstützen Menschen mit seelischer oder psychischer Beeinträchtigung – für mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.


Wer trägt die Kosten?
Finanziert wird das AUW in der Regel durch einen Antrag beim Bezirk, nach folgenden rechtlichen Grundlagen:

Sozialgesetzbuch - SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen insbesondere §§ 90 ff, 123 ff SGB IX.
Bayer. Rahmenvertrag für ambulante Dienste der Eingliederungshilfe § 131 Abs. 1 SGB IX.

Wir beraten und helfen Ihnen gerne
bei der Antragsstellung.